Gesellschaftliche und soziale Meilensteine 1868 - 1840

Gesellschaftliche und soziale Meilensteine

Statuten zur Kranken, Sterbe- und Unterstützungskasse, 1868

Nachdem bereits 1853 von Buderus eine erste „Pensions-Anstalt“ für leitende Mitarbeiter eingerichtet worden war, wurde 1868 (und damit ebenfalls noch lange vor den Bismarckschen Sozialgesetzen) eine Kranken-, Sterbe-, und Unterstützungskasse für die Meister und Arbeiter der Main-Weser-Hütte begründet. Sie gewährte u.a. bei Krankheit „freie Cur und Arznei“ bis zu sechs Monaten und ein Drittel des Lohnes für mindestens sechs Wochen.



Georg Buderus II

Nach dem deutschen Krieg von 1866, aus dem Preußen siegreich hervorgegangen war, ließ Georg Buderus II (vorne in der Mitte) sich in den Reichstag des von Bismarck begründeten Norddeutschen Bundes wählen. Er wollte an dem großen Ziel, die deutsche Einheit zu erreichen, aktiv mitarbeiten. Obwohl er den National-Liberalen zugerechnet wurde, ließ er sich von keiner politischen Richtung ganz vereinnahmen. Und, ungewöhnlich füreinen Unternehmer dieser Zeit: Er bekannte sich zu den Zielen der 1848er-Revolution.

Statuten der Pensionskasse

Im Jahr 1853 errichteten J.W. Buderus Söhne eine „Diener-Pensions-Wittwen und Waisen-Anstalt“, die für ihre Zeit mehr als fortschrittlich war. Die drei Inhaber stellten als Startguthaben 5.000 Gulden zur Verfügung, aus denen „bei etwaigen Todesfällen oder beim Eintritt in ein höheres Alter Unterstützung“ gewährt werden konnte. Zunächst kamen nur „leitende“ Mitarbeiter in den Genuss der Hilfe, nämlich „Hütten-, Hammer- und Bergverwalter“, „Comptoiristen“ und „technische Beamte, deren fixes Gehalt aber nicht unter 500 Gulden betragen darf“. Die Leistungen richteten sich u.a. danach, wie viel der Mitarbeiter selbst in die Kasse eingebracht hatte. Sie konnten bis zu 300 Gulden betragen.







Strafordnung von J.W. Buderus Söhne

Traditionell mussten die im Hüttenwesen Beschäftigten bei Verfehlungen aller Art Geldbußen an die Hüttenkasse zahlen. Nach der „Straf-Ordnung für die Hütten-Arbeiter“ von J.W. Buderus Söhne flossen die Strafgelder allerdings nicht in die Hüttenkasse, sondern „einer besonderen Casse zu“, aus der „nach Ermessen“ der Eigentümer „verunglückten, notleidenden Arbeitern“ finanzielle Hilfen gewährt wurden. „Kleine Uebel“ waren von Unterstützungsleistungen jedoch ausgenommen.

Gesellschaftliche und soziale Meilensteine

Statuten zur Kranken, Sterbe- und Unterstützungskasse, 1868
Georg Buderus II
Statuten der Pensionskasse
Strafordnung von J.W. Buderus Söhne