Status quo - EU-Gebäuderichtlinie

ausgewählte Beispiele

ausgewählte Beispiele,
Stand: Dezember 2006

Dänemark

Das dänische Parlament hat die EU-Richtlinie im Juni 2005 durch ein neues Gesetz zur Energieeinsparung in Gebäuden und durch die Novellierung der Gebäuderichtlinien umgesetzt. Die neuen Anforderungen sind seit dem 1. Januar 2006 einzuhalten.
Die Regierung erwartet im Neubaubereich Energieein-sparungen von 25 bis 30 Prozent gegenüber dem Niveau von 2005. Mit einer zweistufigen Einführung von "Niedrigenergie-Gebäudeklassen" soll der Energieverbrauch in 2010 um weitere 25 Prozent bzw. in 2015 um insgesamt 50 Prozent reduziert werden.
Die Berechnung der Energieeffizienz eines Gebäudes und die entsprechende Darstellung im Energiepass erfolgen aus-schließlich bedarfsorientiert. Über die energetischen Anfor-derungen an Neubauten hinaus gibt es auch entsprechende Vorschriften bei der Renovierung von Gebäuden und bei der Heizkessel-Erneuerung. So sind zum Beispiel beim Austausch eines Öl-Heizkessels mindestens ein Niedertemperatur-Heizkessel und beim Austausch eines Gas-Heizkessels ein Brennwert-Heizkessel zu installieren. Zudem sind regelmäßige energetische Inspektionen von Heizkesseln und Klimaanlagen vorgeschrieben.

Deutschland

Am 8. Juli 2005 ermächtigte der Bundesrat die Bundesre-gierung, die EU-Richtlinie in einer novellierten Energieeinspar-verordnung (EnEV) umzusetzen. In der Zwischenzeit liegt der Referentenentwurf vor.
Für Wohngebäude wurden die bisherigen rechtlichen Rahmen-bedingungen um die Ausstellung eines Energieausweises er-gänzt. Bis 31. Dezember 2007 gilt die uneingeschränkte Wahl-freiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen für alle Gebäude. Ab 1. Januar 2008 wird der Bedarfsausweis für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen Pflicht, die vor 1978 und damit vor Wirksamwerden der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet wurden. Für größere Wohngebäude und für Wohnge-bäude, die nach 1978 errichtet wurden, kann zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen gewählt werden. Bei Nichtwohn-gebäuden ist außerdem geplant, Klimaanlagen und Beleuch-tung in die energetische Bewertung bzw. Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs einzubeziehen.
Dazu wurde das erforderliche technische Regelwerk über-arbeitet und in einer neuen DIN-Vornormenreihe DIN V 18599 Teile 1–10 festgelegt.

Frankreich

In Frankreich wurde die EU-Gebäuderichtlinie durch die Ver-abschiedung der Régulation Thermique (RT 2005) in nationales Recht überführt. Sie ist seit 2006 wirksam und hat das Ziel, den Energieverbrauch in Gebäuden um 15 Prozent gegenüber dem Niveau der RT 2000 zu reduzieren.
Weiterhin fordert die RT 2005 wiederkehrende energetische Inspektionen von Heizkesseln und Klimaanlagen sowie die Ausstellung von Energiepässen. Zugleich wird der Nieder-temperatur-Heizkessel Standard in Frankreich. Die RT 2005 wird begleitet durch umfangreiche Programme zur Förderung von Technologien für die Nutzung regenerativer Energien und zur Förderung energieeffizienter Heizsysteme.

Großbritannien

Das Office of the Deputy Prime Minister (ODPM) hat am
13. September 2005 den Entwurf zur Novellierung der Gebäude-verordnung (Building Regulations, Part L) veröffentlicht und damit die meisten Bestimmungen der EU-Richtlinie in nationales Recht transferiert. Die Regelungen traten in England und Wales am 6. April 2006 in Kraft.
Die wesentlichen Änderungen in der Gebäudeverordnung sind die Reduzierung des Energieverbrauchs in Gebäuden um 15 Prozent gegenüber dem bisherigen Niveau, eine vorgeschrie-bene regelmäßige Prüfung der Dichtheit der Gebäudehülle sowie Beratungsempfehlungen und Wartungsvorgaben an die Anlagenbetreiber. Bei Wohngebäuden, die neu errichtet, verkauft und neu vermietet werden, sind ab 1. Juli 2007 bedarfsorien-tierte Energiepässe auszustellen.

Italien

In Italien wurde die EU-Gebäuderichtlinie am 19. August 2005 durch die Rechtsverordnung Nr. 192 umgesetzt. Sie formuliert neue Anforderungen an die Energieeffizienz von neu errichteten Gebäuden, aber auch von Gebäuden im Bestand. Energiepässe müssen ein Jahr nach Verabschiedung dieser Verordnung für neu errichtete und wesentlich veränderte sowie für neu vermietete und zum Verkauf stehende Gebäude ausgestellt werden.
Weiterhin werden Wartungsintervalle für Heizungs- und Klimaanlagen vorgegeben. Der Niedertemperatur-Heizkessel wird durch die Rechtsverordnung zum Standard in Italien (3-Sterne-Effizienz). In der Verordnung wird der Regierung eine Frist von 120 Tagen eingeräumt, um Rechenmethoden zur energe-tischen Bewertung von Gebäuden einzuführen. Dies fand bisher noch nicht statt, so dass die rechtliche Bedeutung der Rechts-verordnung Nr. 192 unklar ist.

Niederlande

Infolge von Diskussionen um den Abbau von Verwaltungskosten hat der niederländische Ministerrat die Umsetzung der EU-Richtlinie für die Niederlande im August 2005 zunächst gestoppt. Dies wurde insbesondere mit hohen administrativen Aufwendungen bei der Ausstellung von Energiepässen begründet.
In der Zwischenzeit arbeitet man in den Niederlanden an einem vereinfachten, kostengünstigen Verfahren zur Erstellung eines Energiepasses auf Bedarfsbasis. Die Niederlande streben die rechtskräftige Einführung im nächsten Jahr an.

Portugal

Die Umsetzung der EU-Richtlinie erfolgte in Portugal durch die Veröffentlichung der neuen Gebäuderichtlinie und des Gesetzes zur Energieeffizienzzertifizierung von Gebäuden (RCCTE) am
4. April 2006. Die neuen Bestimmungen sind ab Juli 2006 einzuhalten.
Energiepässe sind bei Neubauten ab Januar 2007 verpflichtend, bei bestehenden Gebäuden erst ab 2009. Ähnlich wie in Spanien besteht in Portugal eine Verpflichtung zur Nutzung von Sonnenenergie für die Trinkwassererwärmung. Dabei ist mindestens ein Quadratmeter Sonnenkollektorfläche je Haus-bewohner – bis maximal 50 Prozent der verfügbaren Gebäude-oberfläche – vorgeschrieben.

Spanien

Das spanische Kabinett hat im März 2006 eine neue Gebäude-richtlinie (CTE) verabschiedet, mit der die EU-Richtlinie weit-gehend umgesetzt wurde. Die neuen Bestimmungen sind bei Neubauten und Gebäuden, die umfangreich saniert werden, seit September 2006 einzuhalten.
Die Anforderungen zielen im Wesentlichen auf die Begrenzung des Gesamtenergieverbrauchs des Gebäudes, die Verpflichtung zur Nutzung von solaren Beiträgen – mindestens 30 Prozent – zur Trinkwassererwärmung sowie die Energieeffizienz der Beleuchtung. Mit den neuen Bestimmungen, insbesondere getragen durch den deutlichen Ausbau des Solarenergieanteils, soll der Energieverbrauch um 30 bis 40 Prozent gegenüber den derzeitigen Bestimmungen reduziert werden.