EU-Gebäuderichtlinie

Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Am 16. Dezember 2002 erließ die EU-Kommission die Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Die darin enthaltenen Maßnahmen unterstützen die Ziele des Klimaschutzes, wie sie auch im Kyoto-Protokoll formuliert sind.
Zugleich erweitern und harmonisieren sie die bisherigen Anforderungen in der EU (unter anderem das SAVE-Programm) zur Senkung des Energieverbrauchs im Gebäudebereich.

Die Richtlinie war grundsätzlich in allen europäischen Ländern spätestens bis zum 4. Januar 2006 in nationales Recht umzu-setzen. Für einige Verpflichtungen der Richtlinie gelten unter bestimmten Voraussetzungen verlängerte Umsetzungsfristen.

Die EU-Gebäuderichtlinie sieht die folgenden wesentlichen Aufgaben vor:

  • Bewertungsregeln für Gebäude unter Berücksichtigung von Gebäudehülle, Heizungsanlage, Warmwasser-versorgung, Klimaanlage, Belüftung und Beleuchtung
  • Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Neubauten (zum Beispiel in Form von Energie-kennzahlen), die spätestens alle fünf Jahre überprüft und ggf.angepasst werden müssen
  • bei neuen Gebäuden (ab 1 000 Quadratmetern Ge-samtnutzfläche) sind vor Baubeginn die technische, ökologische und wirtschaftliche Einsetzbarkeit re-generativer Energien zu prüfen
  • Mindeststandards für die Verbesserung der Gesamt-energieeffizienz bei umfangreich renovierten Gebäuden (ab 1 000 Quadratmetern Gesamtnutzfläche)
  • Bereitstellung von Energieausweisen, die nicht älter als zehn Jahre sind, für alle größeren öffentlichen Gebäude zur allgemeinen Einsicht und zur Vorlage beim Bau, beim Verkauf und bei der Vermietung von Gebäuden
  • regelmäßige Überprüfung der Effizienz von Wärme- oder Kälteerzeugern
  • Erstellung der Energieausweise und Inspektion der Wärme- und Kälteerzeuger müssen von unabhängigen, qualifizierten Fachleuten durchgeführt werden