Nutzung digitalisierter Werbeinformationen

Verwendung von digitalisierten Werbeinformationen der Bosch Thermotechnik
Die Bosch Thermotechnik GmbH bietet Ihren Partnern umfangreiches Informations- und Datenmaterial in digitalisierter Form zu Werbezwecken an. Es handelt sich dabei um Texte, Textausschnitte, Bilder, Graphiken, Ton-, Video- und Animationsdateien, im Folgenden zusammenfassend "Informationen" genannt.
Die Nutzung dieser Informationen im Rahmen eines Internetauftritts des Partners sowie die Verknüpfung von Internetseiten unterliegt folgenden Regeln:
1. Bosch Thermotechnik räumt dem Partner ein unentgeltliches, einfaches, nicht übertragbares und nicht zur Vergabe von Unternutzungsrechten berechtigendes Nutzungsrecht an den Informationen ein.
2. Bosch Thermotechnik prüft und aktualisiert die Informationen ständig. Trotz aller Sorgfalt kann keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Bosch Thermotechnik behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an den Informationen vorzunehmen.
3. Der Partner verpflichtet sich, bei Gestaltung und Pflege seines Internetauftritts die jeweils aktuelle Bosch Thermotechnik-Version der Informationen ohne Änderungen zu verwenden und Bosch Thermotechnik in geeigneter Form als Quelle zu benennen. Die Quellenbezeichnung muss unter Verwendung des Vermerkes "© Bosch Thermotechnik GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Die Veröffentlichung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Bosch Thermotechnik GmbH." erfolgen.
4. Der Partner verpflichtet sich, mit der Verwendung von Informationen bei seinem Internetauftritt auch die Verknüpfung durch Link auf die Bosch Thermotechnik-Internetseiten "www.bosch-thermotechnik.de" einzurichten.
5. Bosch Thermotechnik behält sich vor, das Nutzungsrecht jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zu widerrufen. Unberührt davon bleibt das Recht von Bosch Thermotechnik auf sofortigen Widerruf aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Partner gegen eine der vorstehenden Regelungen verstößt oder ein Insolvenzantrag über das Vermögen des Partners gestellt wird.
Wetzlar 01/2008
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